Zusammenfassung: Bei einem auffälligen Preisgestaltungen von Leistungsgruppen ist die Auftraggeberin zur diesbezüglichen Überprüfung angehalten.
Rechtsgrundlagen: §§ 125 ff BVergG 2006
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Zusammenfassung: Bei einem auffälligen Preisgestaltungen von Leistungsgruppen ist die Auftraggeberin zur diesbezüglichen Überprüfung angehalten.
Rechtsgrundlagen: §§ 125 ff BVergG 2006
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