Zusammenfassung: Werden Angaben nur in Beilagen und nicht wie verlangt im Leistungsverzeichnis gemacht, so sind diese als nicht zuschlagsrelevant zu bewerten.
Rechtsgrundlagen: § 130 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Werden Angaben nur in Beilagen und nicht wie verlangt im Leistungsverzeichnis gemacht, so sind diese als nicht zuschlagsrelevant zu bewerten.
Rechtsgrundlagen: § 130 Abs 1 BVergG 2006
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