Zusammenfassung: Das BVA hatte sich in dieser Entscheidung ua mit Fragen iZm einem Ausscheiden des Angebots durch den Auftraggeber aufgrund von falschen Angaben des Bieters im Vergabeverfahren zu befassen. Das BVA äußerte sich im Hinblick auf die erforderlichen Angebotsprüfungsschritte des Auftraggebers.