Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Ausscheidensgrund gem § 129 Abs 1 Z 8 auch dann geltend wird, wenn die Vereinbarung einer Bietergemeinschaft als gegen den freien, fairen und lauteren Wettbewerb verstoßend einzustufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 8 BVergG