Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war die Frage der Gültigkeit eines auslaufenden Vadiums iZm einer Zuschlagsfristverlängerung zu erarbeiten.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG 2006
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Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war die Frage der Gültigkeit eines auslaufenden Vadiums iZm einer Zuschlagsfristverlängerung zu erarbeiten.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG 2006
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