§ 879 Abs 3 ABGB; ÖNORM B 2110 P 5.30.2
Gegenständliches Erkenntnis behandelte die Frage der Verkürzung der Verjährungsfrist iZm Einwendungen gegen Schlussrechnungskorrekturen. Ist ein gemeinsames "Durchgehen" eines vorformulierten Klauselkatalogs als individuelles Aushandeln zu sehen?