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Rechtsprechung: Gewerbetreibende anderer EG- und EWR-Staaten haben für grenzüberschreitende Dienstleistungen eine Dienstleistungsanzeige zu erstatten.

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2009/96ZVB 2009, 356 - 358 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte den Befugnisnachweis ausländischer Subunternehmer zum Thema. Bei sensiblen Gewerben gilt die Dienstleistungsanzeige beim BMWFJ samt Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung, bei sonstigen Gewerben wirkt die Anzeige als reine Ordnungsvorschrift.

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