Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte den Befugnisnachweis ausländischer Subunternehmer zum Thema. Bei sensiblen Gewerben gilt die Dienstleistungsanzeige beim BMWFJ samt Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung, bei sonstigen Gewerben wirkt die Anzeige als reine Ordnungsvorschrift.