Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der staatlichen Beherrschung einer Einrichtung durch Finanzierung oder Unterstützung ihrer Tätigkeit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit c BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der staatlichen Beherrschung einer Einrichtung durch Finanzierung oder Unterstützung ihrer Tätigkeit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit c BVergG
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