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Vorliegen der Eignung bei nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

RechtsprechungVergaberechtBearb. v. Reinhard Grasböck, Viktoria Mugli-Maschek, Margit Möslinger-Gehmayr, Gerhard Prünster, Angela SchidlofZVB 2008/64ZVB 2008, 241 - 245 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Die Eignung der Bieter hat laut der Entscheidung des UVS bei nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen bereits im Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorzuliegen.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG; § 69 BVergG

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