Zusammenfassung: Der VKS-Wien hatte sich mit der Frage der angemessenen Fortführung des Vergabeverfahrens zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 331 Abs 2 BVergG; § 33 Abs 2 WVRG 2007
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Zusammenfassung: Der VKS-Wien hatte sich mit der Frage der angemessenen Fortführung des Vergabeverfahrens zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 331 Abs 2 BVergG; § 33 Abs 2 WVRG 2007
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