Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das BVergG 2006 bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen eine Einschränkung af bestimmte Verfahrenstypen vorsieht. Was sind die Anforderungen an das Verfahren?
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG 2006
Schlagwörter: