§ 37 Abs 1 WrLVergG 1995; § 68 Abs 1 BVergG 2006
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit in der Vergangenheit liegende Verletzungen von mit öffentlichen Auftraggebern geschlossenen Leistungsverträgen zur Unzuverlässigkeit des Bieters führen können. Was besagt § 37 Abs 1 WrLVergG 1995 dazu? Wie schwerwiegend muss die Verletzung gewesen sein? Mit Anmerkungen von Matthias Öhler.