Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit dem Kriterium der " nicht gewerblichen Art" zu befassen. Wann ist dieses gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit dem Kriterium der " nicht gewerblichen Art" zu befassen. Wann ist dieses gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 BVergG 2006
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