Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der Abgrenzung einer Einrichtung gewerblicher Art von einer Einrichtung öffentlichen Rechts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 BVergG 2002; § 3 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der Abgrenzung einer Einrichtung gewerblicher Art von einer Einrichtung öffentlichen Rechts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 BVergG 2002; § 3 BVergG 2006
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