Zusammenfassung: Der Schlußantrag prüfte, ob ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag als Einheit im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden darf und welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen.
Rechtsgrundlagen: Art 11 Abs 3 lit b RL 92/50/EWG