Zusammenfassung: Weicht der Bieter in seinem Angebot von dem in der Ausschreibung bestimmten Text für ein zu legendes Vadium ab, so ist das Angebot mangelhaft. Das BVA beschäftigte sich damit, nach welchen Grundsätzen ein solcher Angebotsmangel zu behandeln ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006; § 106 Abs 1 BVergG 2006; § 126 Abs 1 BVergG 2006