Zusammenfassung: Das BVA befasste sich im Rahmen dieser Entscheidung mit der Frage, ob ein verlangter, aber mit Mängeln behafteter Vadiumsnachweis zu einem Ausschluss des Angebots nach § 129 Abs 1 Z 5 BVergG führen kann.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006
Schlagwörter: