Der VfGH beschäftigte sich im Rahmen dieser Beschwerden gegen mehrere Entscheidungen des BVA, mit seiner Zuständigkeit, da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich seien.
VfGH 25.2.2008, B 2298/07
Der VfGH beschäftigte sich im Rahmen dieser Beschwerden gegen mehrere Entscheidungen des BVA, mit seiner Zuständigkeit, da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich seien.
VfGH 25.2.2008, B 2298/07