Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein Angebot, das entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Ausschreibung unterschiedliche Festpreise enthält, auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein Angebot, das entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Ausschreibung unterschiedliche Festpreise enthält, auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006
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