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Rechtsprechung - Bei Vergabeverfahren über nicht prioritäre Dienstleistungen ist insbesondere auf Transparenz, Gleichbehandlung und Selbstbindung zu achten

VergaberechtReinhard Grasböck, Viktoria Mugli-Maschek, Margit Möslinger-Gehmayr, Gerhard Prünster, Angela SchidlofZVB 2008/25ZVB 2008, 86 - 88 Heft 3 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der Notwendigkeit der Angabe von Mindestanforderungen bei Vergabeverfahren über nicht prioritäre Dienstleistungen zu befassen. Was für Grundsätze gibt es, die zu beachten sind?

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG

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