Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob eine Nichtanwendung der Ausschlussfristen für die Frage der Anfechtung einer Auftraggeberentscheidung in Betracht kommt, wenn dem Bieter die Vergaberechtswidrigkeit bereits vor Ablauf der Präklusionsfrist bekannt war.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 BVergG 2006