Kurzberichte über eine Entscheidung des VfGH, in welchem dieser die aufschiebende Wirkung einer VfGH-Beschwerde iS eines effektiven Rechtsschutz deutete, über die Neufassung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Innanspruchnahme des Bundesvergabeamtes und über die Frage, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, welche vorwiegend über die Rundfunkgebühr finanziert werden, als öffentlicher Aufraggeber qualifiziert werden kann.
VfGH 17.12.2007, B 2335/07