Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Auslegung frei formulierter Referenzen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 5 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Auslegung frei formulierter Referenzen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 5 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006
Schlagwörter: