Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Fall der Klaglosstellung vorliegt, wenn ein Unternehmer zur Angebotslegung aufgefordert wird, dies von einem Konkurrenten bekämpft wird, und der betreffende Unternehmer in der Folge kein Angebot legt.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006