Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Konsequenz einer Verletzung einer vorvertraglichen Verhaltenspflicht zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Konsequenz einer Verletzung einer vorvertraglichen Verhaltenspflicht zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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