Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein eV-Verfahren auch amtswegig wieder aufgenommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 BVergG; § 69 Abs 3 AVG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein eV-Verfahren auch amtswegig wieder aufgenommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 BVergG; § 69 Abs 3 AVG
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