Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, wie eine Reparatur, welche durch andere Unternehmer als den Bieter selbst erfolgt, zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 240 BVergG; § 83 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, wie eine Reparatur, welche durch andere Unternehmer als den Bieter selbst erfolgt, zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 240 BVergG; § 83 BVergG
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