Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Definition des Begriffs "Bietergemeinschaft" im vergaberechtlichen Sinn zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 74 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Definition des Begriffs "Bietergemeinschaft" im vergaberechtlichen Sinn zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 74 BVergG
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