Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Angebot, in dem entgegen den Bestimmungen der Ausschreibung zu erkennen gegeben wird, dass nur zu den eigenen AGB kontrahiert wird, auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
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