Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte sich mit der Frage der betragsmäßigen Beschränkung einzelner Referenzsummen nach unten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte sich mit der Frage der betragsmäßigen Beschränkung einzelner Referenzsummen nach unten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG 2006
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