Zusammenfassung: Das OLG hatte sich mit den Voraussetzungen einer Klage auf Unterlassung vergaberechtswidrigen und wettbewerbswidrigen Verhaltens zu befassen. Ist Unzulässigkeit des Rechtswegs bei Fehlen eines Feststellungsbescheids gegeben? Mit Anmerkungen von Michael Fink und Norbert Fröch.
Rechtsgrundlagen: § 341 Abs 2 BVergG; § 345 Abs 2 und 4 BVergG