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Rechtsprechung - Zum Ablauf der Zuschlagsfrist und zur Antragslegitimation eines Bieters, der die Bindungswirkung seines Angebots nciht verlängert hat

VergabewesenAnm von Albert Oppel und Christian RuzickaZVB 2007/53ZVB 2007, 222 - 225 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Sowohl die vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltsplichten des Auftraggebers wie auch die gebotene Gleichbehandlung aller Bieter begründen eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Befragung aller Bieter über eine Prolongierung der Bindungswirkung bei Ablauf der Zuschlagsfrist. Die unterlassene Befragung und infolge dessen nicht verfügte Verlängerung der Bindungswirkung hat den Wegfall des Antragsrechts zur Anfechtung einer Zuschlagsentscheidung zur Folge.

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