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ZVB-Leitsatzkartei

VergabewesenZVB-LSK 2007/40ZVB-LSK 2007, 165 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die vom Auftraggeber gewährte Frist zur Angebotsoptimierung muss zwingend eingehalten werden, auch wenn sie nicht als Ausschlussfrist definiert wurde. Die Fristüberschreitung begründet einen Ausscheidensgrund; eine Fristverlängerung steht der gebotenen Gleichbehandlung aller Bieter entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 4 BVergG 2006; § 187 Abs 1 BVergG 2006

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