§ 341 Abs 3 BVergG 2006
Die Geltendmachung einer Schadenersatzklage vor den ordentlichen Gerichten setzt einen Feststellungsbescheid des Vergabekontrollsenats nicht voraus.
OGH 27.02.2007, 10 Ob 76/06h
§ 341 Abs 3 BVergG 2006
Die Geltendmachung einer Schadenersatzklage vor den ordentlichen Gerichten setzt einen Feststellungsbescheid des Vergabekontrollsenats nicht voraus.
OGH 27.02.2007, 10 Ob 76/06h
