Zusammenfassung: Im Fall der Klaglosstellung des Nachprüfungswerbers im Nachprüfungsverfahren kann dieser einen Ersatzanspruch hinsichtlich der Pauschalgebühren geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Im Fall der Klaglosstellung des Nachprüfungswerbers im Nachprüfungsverfahren kann dieser einen Ersatzanspruch hinsichtlich der Pauschalgebühren geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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