Zusammenfassung: § 94 BVergG 2002 kann bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen nicht zugrundegelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 94 BVergG 2002; § 16 Abs 3 BVergG 2002
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Zusammenfassung: § 94 BVergG 2002 kann bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen nicht zugrundegelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 94 BVergG 2002; § 16 Abs 3 BVergG 2002
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