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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/55ZVB-LSK 2006, 172 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Nichtanfechtung einer Ausschreibungsregelung hat die Begründung einer bestandfesten Ausschreibungsregelung zur Folge, die Bindungswirkung entfaltet. Eine nachträgliche Abweichung ist nicht mehr zulässig.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 169 Abs 1 Z 1 lit a BVergG 2002

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