§ 131 BVergG 2006
Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung ist als unverbindliche Wissenserklärung zu qualifizieren und unterliegt keinen Formpflichten.
VwGH 27.01.2006, 2005/04/2002
§ 131 BVergG 2006
Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung ist als unverbindliche Wissenserklärung zu qualifizieren und unterliegt keinen Formpflichten.
VwGH 27.01.2006, 2005/04/2002