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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/34ZVB-LSK 2006, 142 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Widerrufs liegt im Ermessensbereich des Auftraggebers und begründet keine Willkür.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 2 Z 2 BVergG 2002

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