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Zur Parteistellung bei Anfechtung der Bewerberauswahl

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2006/42ZVB 2006, 146 - 147 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Sofern die Anfechtung der Bewerberauswahl Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens bildet, besitzen die für die zweite Stufe auserwählten Bewerber Parteistellung im Nachprüfungsverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 324 Abs 2 BVergG 2006

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