Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur Ersatzpflicht bezüglich der in einem nachprüfungsverfahren entstandenen Sachverständigengebühren Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 76 AVG
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Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur Ersatzpflicht bezüglich der in einem nachprüfungsverfahren entstandenen Sachverständigengebühren Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 76 AVG
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