Zusammenfassung: Die Autoren nehmen die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in Ungarn zum Anlass, um die Rahmenbedingungen für die Vorlage von Eignungsnachweisen, für die Angebotsbewertung, Eignungsprüfung, Subunternehmer und Bietergemeinschaften sowie für den Abschluss des Vergabeverfahrens im reformierten ungarischen Vergaberecht zu skizzieren. Erwägungen zum Vergaberechtsschutz in Ungarn runden den Beitrag schließlich ab.