Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf einen Beitrag von Hagen/Essletzbichler und setzen sich mit der Bindungswirkung von ÖNORMEN und standardisierten Leistungsbeschreibungen für Leistungsverträge auseinander. Dabei erläutern sie auch die Entwicklungsgeschichte der Normenbindung, beschreiben die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie die Maßgeblichkeit der Privatautonomie und nehmen zur Selbsterstellung entsprechender Leitlinien Stellung. Erwägungen zur Zulässigkeit von Abweichungen und zu den Kontrollbefugnissen des BVA runden den Beitrag schließlich ab.