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Kein Gebot der Anfechtbarkeit des Widerrufs im Unterschwellenbereich

VergaberechtGunther Gruber (Glosse)ZVB 2006/95ZVB 2006, 350 - 352 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 13 Abs 2 Z 3 WVRG

Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität des Wiener Vergaberechtsschutzes im Unterschwellenbereich, der eine Nachprüfung ausschließt und im Fall eines Ausschreibungswiderrufs nur eine Feststellung und Schadenersatz ermöglicht.

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