Zusammenfassung: Auch die Angebotsprüfung im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen setzt eine hinreichende Fachkunde der prüfenden Person voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 BVergG 2002; § 90 Abs 1 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Auch die Angebotsprüfung im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen setzt eine hinreichende Fachkunde der prüfenden Person voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 BVergG 2002; § 90 Abs 1 BVergG 2002
Schlagwörter: