Zusammenfassung: Die Abweichung vom marktüblichen Preis um 20% stellt einen zwingenden Grund für einen Widerruf dar.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die Abweichung vom marktüblichen Preis um 20% stellt einen zwingenden Grund für einen Widerruf dar.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2002
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