§ 5 Abs 2 TVergNrG; § 8 Abs 2 Z 3 Tir VNPG
Eine fehlende Versandbestätigung über die Information bezüglich der Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens begründet einen behebbaren Mangel.
VwGH 01.03.2005, 2004/04/0235
§ 5 Abs 2 TVergNrG; § 8 Abs 2 Z 3 Tir VNPG
Eine fehlende Versandbestätigung über die Information bezüglich der Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens begründet einen behebbaren Mangel.
VwGH 01.03.2005, 2004/04/0235