Zusammenfassung: Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch einen Subunternehmer kann nur aliquot, also in Ergänzung zur eigenen Leistungsfähigkeit erbracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 2 Z 2 BVergG 2002; § 98 BVergG 2002
Zusammenfassung: Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch einen Subunternehmer kann nur aliquot, also in Ergänzung zur eigenen Leistungsfähigkeit erbracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 2 Z 2 BVergG 2002; § 98 BVergG 2002