Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob angebotene Preisnachlässe oder Preisoptionen im Verhandlungsverfahren als Alternativangebote zu qualifizieren sind und in welchem Ausmaß sie vom öffentlichen Auftraggeber beachtet werden dürfen. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Spannungsfeld zum Bestimmtheitsgebot und dem Gleichbehandlungsgebot Stellung und prüft die Sanierbarkeit von Ausschreibungsmängeln durch eine Verhandlungsfortführung und durch Ermöglichung einer neuen Angebotslegung für alle Bieter.