Zusammenfassung: Die Autoren behandeln die Problematik, die die Ergänzung unvollständiger Bauleistungs- und Bauplanungsaufträgen nach sich ziehen kann. Im zweiten Teil ihres Beitrags legen sie das Hauptaugenmerk auf die Auslegung des Tatbestandskriteriums des unvorhergesehenen Ereignisses in § 225 Abs 4 Z 4 und Abs 6 Z 4 BVergG und erläutern die zivilrechtlichen Konsequenzen. Weiters beschreiben sie die Vertragsauslegung im Fall einer fehlenden Bezugnahme auf Pkt 5.24 ÖN B 2110 bzw Pkt 5.15 ÖN A 2060 und erläutern, in welchen Fällen nachträgliche Änderungen eine Neuausschreibung erfordern.